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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23   

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https://dejure.org/2024,8144
LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23 (https://dejure.org/2024,8144)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23 (https://dejure.org/2024,8144)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2024 - L 18 AS 1178/23 (https://dejure.org/2024,8144)
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  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BSG nur solche Einnahmen in Geld als Einkommen iSd § 11 SGB II anzusehen sind, die einen Zuwachs von Mitteln bedeuten, der dem Hilfebedürftigen zur endgültigen Verwendung verbleibt (vgl zB BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R = SozR 4-4200 § 11 Nr 30 - Rn 16).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Es wirkt sich, solange es besteht, dahin aus, dass nunmehr die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung nicht mehr begründen kann (vgl zum Ganzen Bundesarbeitsgericht , Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 = BAGE 48, 122-129 - Rn 94).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Insbesondere können solche Rückstellungen nicht geschützt sein, die Leistungsempfänger in Bezug auf möglicherweise eintretende, im Zeitpunkt des Zuflusses aber noch ungewisse, künftige Zahlungsverpflichtungen vornehmen (vgl BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R = SozR 4-4200 § 11 Nr 43 - Rn 23).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Der Beklagte hat in Bezug auf die Aufrechnungsentscheidung sein Ermessen (vgl zum sog Ermessens-Kann insoweit BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 20/15 R = SozR 4-4200 § 43 Nr 1 - Rn 25) beanstandungsfrei ausgeübt; Ermessensfehler (vgl § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG) sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Dabei ist Einkommen iSd § 11 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr 17 - Rn 23BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr 15 - Rn 18).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Dabei ist Einkommen iSd § 11 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr 17 - Rn 23; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr 15 - Rn 18).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Da die Rückzahlungsverpflichtung somit erst nach den hier streitigen Zuflussmonaten eingetreten ist, bleibt sie für die Bestimmung der Hilfebedürftigkeit im Zuflussmonat unberücksichtigt (vgl BSG aaO Rn 25 mwN aus der Rspr des BSG), wie im Übrigen auch grundsätzlich gilt, dass zum Zeitpunkt des Zuflusses bestehende Verbindlichkeiten unbeachtlich sind (vgl zB BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 29/08 R = SozR 4-4200 § 11 Nr 22 - Rn 13 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Auf die Berufung der Arbeitgeberin hob das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg das Urteil des ArbG auf und wies die Kündigungsschutzklage ab (Urteil vom 24. Juli 2019 - 15 Sa 2498/18 -).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Denn rechtlich und praktisch muss es der Gläubigerin des Rückzahlungsanspruchs - hier der Arbeitgeberin - auch möglich sein, ihren Anspruch geltend zu machen, maW die Tatsachen des Überzahlungstatbestands mussten ihr bekannt sein (vgl dazu BAG, Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 = BAGE 63, 246-255 - Rn 20), was frühestens nach Eintritt der Rechtskraft des LAG-Urteils, mithin nach Ablauf dies hier in Rede stehenden Bewilligungs- und Aufhebungszeitraums, der Fall war.
  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - L 18 AS 1178/23
    Dabei kommt es auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch regelmäßig nicht an (vgl BAG, Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - juris).
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